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Schulbegleitung/Inklusion

Kinder mit einer Beeinträchtigung aus dem autistischen Spektrum (z.B. Asperger oder frühkindlicher Autismus) haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Schulbegleitung. Der Umfang der Begleitung richtet sich nach dem Bedarf des Kindes.

Die Begleitung erfolgt sowohl in Grundschulen als auch in weiterführenden Schulen.

Integrationsmaßnahmen in Kindertagesstätten/Kindergärten

Im Rahmen der pädagogischen Hilfe begleiten wir Kinder im Vorschulbereich, wenn diese in der selbstständigen sozialen und emotionalen Eingliederung in ihrer Gruppe beeinträchtigt sind.

Die Begleitung im Spiel und in der Kleingruppenarbeit trägt dazu bei, dass das betroffene Kind Kontakte zu anderen Kindern/Erziehern aufbauen kann und es in die jeweilige Gruppe integriert wird.

Die Beratung des pädagogischen Fachpersonals ergänzt die Hilfe.