Anträge
Heilpädagogische Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen bei den regionalen Sozial- und Jugendämtern beantragt werden.
Das Sozialhilfegesetzbuch (SGB) ist dafür die Grundlage.
Eingliederungshilfe wird gewährt nach
§35a Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII)
§99,102, 104 Abs 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, SGB IX
Anträge werden je nach Behandlungsanlass vom Sozial- oder Jugendamt bearbeitet.
Zusätzlich bedarf es einer Stellungnahme des Kinderarztes und gegebenenfalls einer Diagnostik des Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) oder einer Kinder-und Jugendpsychiatrischen Praxis. Manche Kinderarztpraxen bieten ebenfalls eine Diagnostik im Vorschulbereich an.
Die heilpädagogische Förderung findet in der Regel 1-2 Mal wöchentlich statt und wird meistens für ein Jahr genehmigt. Ein Folgeantrag ist möglich.
Wir sind Ihnen beim Ausfüllen der Anträge gerne behilflich.