Anträge

Heilpädagogische Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen bei den regionalen Sozial- und Jugendämtern beantragt werden.

Das Sozialhilfegesetzbuch (SGB) ist dafür die Grundlage.
Eingliederungshilfe wird gewährt nach

§35a Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII)

§99,102, 104 Abs 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, SGB IX

Anträge werden je nach Behandlungsanlass vom Sozial- oder Jugendamt bearbeitet.

Zusätzlich bedarf es einer Stellungnahme des Kinderarztes und gegebenenfalls einer Diagnostik des Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) oder einer Kinder-und Jugendpsychiatrischen Praxis. Manche Kinderarztpraxen bieten ebenfalls eine Diagnostik im Vorschulbereich an.

Die heilpädagogische Förderung findet in der Regel 1-2 Mal wöchentlich statt und wird meistens für ein Jahr genehmigt. Ein Folgeantrag ist möglich.

Wir sind Ihnen beim Ausfüllen der Anträge gerne behilflich.